ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ANGEBOT

Unsere Angebote dienen zum Nachweis der Gelegenheit bzw. zur Vermittlung des Abschlusses eines Kauf- oder Mietvertrages. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben zu den Objekten stammen von den Eigentümern und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird deshalb eine Haftung nicht übernommen.

2. VORKENNTNIS

Sollte Ihnen das im Exposé beschriebene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir um sofortige Mitteilung und Rückgabe des Exposés mit der Angabe, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis erhalten haben. Unterläßt der Empfänger unseres Angebotes diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

3. INFORMATIONSWEITERGABE

Unsere Angebote und Exposés sind nur für Sie bzw. den Adressaten bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Bei Weitergabe des Inhalts bzw. des Exposés an Dritte und einem hieraus resultierenden Abschluß eines Hauptvertrages, haftet der Weitergebende für die volle Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt.

4. PROVISION

Unser Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung für das von uns genannte Objekt ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet wird. Eine Mitursächlichkeit durch uns ist ausreichend. Sofern in unseren Angeboten kein anderer Provisionssatz oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgend Provisionssätze, die vom Mieter an uns zu zahlen sind und nicht im Mietpreis enthalten sind. Die Provision entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Einzelexposé. Sie ist jeweils zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer zu entrichten.

5. BESICHTIGUNGEN

Besichtigungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache mit unserem Büro zulässig und möglich.

6. GEMEINSCHAFTSGESCHÄFTE

Erfahrungen haben uns veranlaßt, die Mitbearbeitung und die Mitvermietung/Mitvermittlung nur auf der Basis schriftlicher Vereinbarungen einzugehen. Das Anfordern unserer Objektexposés, auch durch Mitarbeiter ohne Hinweis auf ein Gemeinschaftsgeschäft, berechtigt keinesfalls zur Mitanbietung oder zur Ansprache unserer Auftraggeber. Sollte aufgrund von nicht vereinbarter Mitbearbeitung ein Hauptvertrag entstehen, so haftet uns das jeweilige Unternehmen bzw. die Person für die volle Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt.